Zukünftig spielt der Schutz des Menschen, der sich in Gebäuden befindet, nicht nur im Brandfall sondern auch in alltäglich möglichen Paniksituationen eine wichtige Rolle. Die neuen einheitlichen EU-Normen für die Ausstattung von Fluchttüren unterscheiden dabei zwischen Notausgangstüren (EN 179) und Paniktüren (EN 1125). Ein weiteres wesentliches Merkmal der neuen EN-Anforderungen ist die „geprüfte Einheit“. Schloss, Beschlag und Montage- zubehör dürfen dabei nur noch als Einheit geprüft, gekennzeichnet und montiert werden.
> Mehr...