Der Fluchttürverschluss nach EN 179 ist für die Anwendung in Notfällen, in denen Panik- situationen nicht wahrscheinlich sind, jedoch ein sicheres Entkommen durch die Türe gewährleistet sein muss.
Die Freigabe des Notausgangsverschlusses muss mit einer einzigen Betätigung möglich sein, auch wenn vorher Kenntnisse zur Betätigung des Verschlusses erforderlich sind. Zum Öffnen der Türe von innen wird ein Drücker verwendet. Als Sperrelement kommt ein Panikschloss zur Anwendung. Panik- schlösser können mit fast allen Beschlägen verwendet werden und können nachträglich eingebaut werden.
Einsatzbereiche: Notausgangstüren nach EN 179 sind bestimmt für Gebäude, die keinen öffentlichen Publikumsverkehr unterliegen und deren Anwender die Funktion der Fluchttüren kennen (z.B. Angestellte eines Betriebes).