Der Fluchttürverschluss nach EN 1125 ist für die Anwendung in Notfällen, in denen es zu Paniksituationen kommen kann, wobei ein sicheres Entkommen durch die Türe mit geringen Anstrengungen gewährleistet sein muss. Die Betätigung des Panikverschlusses muss ohne vorheriger Kenntnisse möglich sein. Zum Öffnen der Türe von innen sind Stangengriffe oder Druckstangen zwingend vorgeschrieben. Als Sperrelement kommt ebenfalls ein Panikschloss zur Anwendung. Panikschlösser können mit fast allen Beschlägen verwendet werden und können nachträglich eingebaut werden.
Die EN1125 kommt bei Gebäuden mit öffentlichem Publikumsverkehr zum Einsatz, bei denen die Besucher die Funktionen der Fluchttüren nicht kennen und diese im Notfall auch ohne Einweisung betätigen können. Das sind z.B. Ämter, Freizeiteinrichtungen, Schulen, Einkaufszentren.