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Flucht- und Rettungswegsysteme

Fluchttürsysteme

Zukünftig spielt der Schutz des Menschen, der sich in Gebäuden befindet, nicht nur im Brandfall sondern auch in alltäglich möglichen Paniksituationen eine wichtige Rolle. Die neuen einheitlichen EU-Normen für die Ausstattung von Fluchttüren unterscheiden dabei zwischen Notausgangstüren (EN 179) und Paniktüren (EN 1125). Ein weiteres wesentliches Merkmal der neuen EN-Anforderungen ist die „geprüfte Einheit“. Schloss, Beschlag und Montage- zubehör dürfen dabei nur noch als Einheit geprüft, gekennzeichnet und montiert werden.

Fluchtwegsicherung

Flucht- und Rettungswege sowie Notausgänge ermöglichen in Gefahr geratenen Menschen den Aufenthaltsort auf kurzem Wege zu verlassen, um ins Freie bzw. an einen anderen sicheren Ort zu gelangen. Sie ermöglichen aber auch den Hilfskräften, in kürzester Zeit Rettungsmaßnahmen einzuleiten. Trotz all diesen Eigenschaften sollten Fluchtwege im alltäglichen Betrieb verschlossen sein.

Leitsysteme und Schilder

Sicherheit bedeutet: Flucht- und Rettungswege eindeutig markieren. Die eindeutige Rettungskennzeichnung ist das lebensentscheidende Muss für eine zeitgerechte Rettungsmaßnahme in Notsituationen. Ein Sicherheitsleitsystem hat zum Ziel, flüchtende Personen auf dem schnellsten und sichersten Weg ins Freie zu leiten.

Motorschlösser

Motorschlösser bieten durch motorischen Rückzug des Riegels und der Falle bzw. Entsperren der Kreuzfalle eine Sicherheits- und Komfort- orientierte Kombination aus Zutrittskontrolle und Fluchtweg.

Selbstverriegelnde Panikschlösser

SVP Schlösser sind selbstverriegelnde Panikschlösser. Nur eine abgeschlossene Türe kann einem Aufbruchversuch oder einem unbefugten Zutritt in ein Gebäude gewährleisten.

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