Paniktürverschlüsse nach EN 1125
Produktbeschreibung
Der Fluchttürverschluss nach EN 1125 ist für die Anwendung in Notfällen, in denen es zu Paniksituationen kommen kann, wobei ein sicheres Entkommen durch die Türe mit geringen Anstrengungen gewährleistet sein muss. Die Betätigung des Panikverschlusses muss ohne vorheriger Kenntnisse möglich sein. Zum Öffnen der Türe von innen sind Stangengriffe oder Druckstangen zwingend vorgeschrieben. Als Sperrelement kommt ebenfalls ein Panikschloss zur Anwendung. Panikschlösser können mit fast allen Beschlägen verwendet werden und können nachträglich eingebaut werden.
Einsatzbereich
Die EN1125 kommt bei Gebäuden mit öffentlichem Publikumsverkehr zum Einsatz, bei denen die Besucher die Funktionen der Fluchttüren nicht kennen und diese im Notfall auch ohne Einweisung betätigen können. Das sind z.B. Ämter, Freizeiteinrichtungen, Schulen, Einkaufszentren.
Einsatzbereich
Die EN1125 kommt bei Gebäuden mit öffentlichem Publikumsverkehr zum Einsatz, bei denen die Besucher die Funktionen der Fluchttüren nicht kennen und diese im Notfall auch ohne Einweisung betätigen können. Das sind z.B. Ämter, Freizeiteinrichtungen, Schulen, Einkaufszentren.
Merkmale
- Es werden nur „geprüfte Einheiten“ geliefert
- Einfache Bedienung
- Panikschlösser können auch mit mechatronischen Zylindern und Beschlägen verwendet werden
- Anwendung: Für Türen, die zeitweise einen Durchgang von innen und außen ermöglichen müssen
- Beim Schließen wird die Tür automatisch 2fach (Riegel UND Falle) versperrt
- In dieser Grundstellung kann die Tür von innen über den Drücker (Stangengriff) immer geöffnet werden (Panikfunktion)
- Durch eine Schlüsselbetätigung in Aufschließrichtung wird der auf der Außenseite gelegene Türdrücker eingekuppelt, so dass der Durchgang von innen und außen möglich ist
- Durch eine erneute Schlüsselbetätigung in Abschließrichtung wird wieder die Grundstellung hergestellt