Beschreibung
Nur eine abgeschlossene Türe kann einem Aufbruchversuch oder einem unbefugten Zu- tritt in ein Gebäude gewährleisten. Auch die Versicherungen verlangen von Ihren Versicherten, dass die Türen abgeschlossen werden müssen (Riegelausschluss mind. 20 mm).
Wie oft hatten Sie schon vergessen oder aus Eile keine Zeit, Ihre Eingangstüre und noch viel wichtiger Neben- und Hintertüren ab- zuschließen? Dies kann Ihnen mit einem mechanisch selbstverriegelndem Schloss nicht mehr passieren und das Ganz ohne Strom und Kabel.
Funktionsweise
Außerdem sind selbstverriegelnde Schlösser so konzipiert, dass niemand eingeschlossen werden oder sich selbst einschließen kann. Zum Öffnen von innen braucht nur wie gewohnt der Türdrücker betätigt werden und schon wird auch der Riegel zurückgezogen. Eine so abgeschlossene Tür bildet also bei Gefahr keine Falle.